Ein Bagatellschaden ist ein kleiner Sachschaden am Auto
Vorsicht: Bei einem kleinen Sachschaden werden die Gutachten-Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung meist nicht übernommen.
Ein anderes Wort wäre auch Kleinschaden oder Minischaden.
Themen:
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Was ist ein Bagatellschaden?
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Bagatellschaden oder mehr?
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Haftpflicht/Vollkaskoversicherung
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Verursachten Schaden beim Unfallgegner melden!
Was ist ein Bagatellschaden?
Meist handelt es sich um einen Parkrempler - eine kleine Schramme im Autolack - eine kleine Delle im Fahrzeugblech, aber auch einen kleinen Steinschlag in der Frontscheibe.
Einfach Ausgedrückt ist es eigentlich ein kleiner Sachschaden am Fahrzeug
Nach der Definition des Bundesgerichtshof (BGH) handelt es sich um einen Bagatellschaden, wenn nur oberflächige Schäden (Lackschäden) vorliegen. Der Bundesgerichtshof sagt aber auch: Hat der Geschädigte auch nur im Entferntesten Anlass zu befürchten, dass nicht erkennbare, versteckte Schäden vorliegen, kann ihm nicht verwehrt werden, einen Sachverständigen zu beauftragen.
Laut BGH kann es daher ebenso wenig eine Wertgrenze geben, da Gutachterkosten zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören.
Aber selbst ein oberflächiger Lackschaden z.B. an der hinteren Seitenwand eines Fahrzeugs kann durch das Freilegen der Seitenwand (Stoßfänger de-/montieren, Rücklicht de-/montieren und Stoßleiste de-/montieren) schnell die Bagatellschadengrenze von 750 – 1000 Euro übersteigen.
Trotzdem ist trotz der Definition des Bundesgerichtshof Vorsicht geboten!
Zum einen sind seit 2004 einige Jahre ins Land verstrichen und dann setzen andere Gerichte (Amtsgerichte/Landgerichte) der jeweiligen Bezirke andere Schadenhöhen fest. So kann es auch mal 1000 Euro (oder mehr) sein.
Bagatellschaden oder mehr?
Auch wenn es sich Augenscheinlich um einen Kleinschaden handelt, kann sich dahinter ein größerer Schaden verstecken.
Daher heißt es insbesondere bei einer Abrechnung mit der Versicherung: Es muss zweifelsfrei zu Erkennen sein, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt.
Fahren Sie daher - wenn Sie unsicher sind - mit Ihrem Fahrzeug lieber zur einer Kfz-Werkstatt Ihres Vertrauens, die dann den Unfallschaden vorab bewertet.
Hier ist die Kunststoffstoßstange und das Heckblech eingedrückt
Haftpflicht/Vollkaskoversicherung
Wenn man den Schaden nicht selbst verursacht hat, kommt in der Regel die gegnerische Kfz - Haftpflichtversicherung für den Minischaden auf.
Hier ist zu berücksichtigen, dass eine gegnerische Versicherung erst ab einer Schadenssumme von ab 750/1000 Euro (je nach Region) die Erstattung der Gutachtenkosten (bei Beauftragung eines Kfz-Gutachters) übernimmt. Daher sollte man sich erst versichern, ob nicht doch ein höherer Schaden am Fahrzeug vorliegt. Ist der Schaden nur max. in Bagatellschadenhöhe, sollte man einen Kostenvoranschlag machen lassen. Man bleibt sonst auf den Sachverständigenkosten sitzen.
Bei einer Abrechnung mit der Kfz - Vollkaskoversicherung sieht es anders aus.
Wenn man einen Schaden mit der Vollkasko abrechnet, hat die eigene Versicherung das Weisungsrecht. Einen Kostenvoranschlag würde die eigene Versicherung in der Regel akzeptieren (oft auch empfehlen), ein Sachverständigengutachten jedoch nicht. Auch hier würde man auf den Gutachtenkosten sitzen bleiben, wenn man den Sachverständigen ohne Rücksprache mit der Versicherung beauftragt. Da eine Abrechnung mit der Vollkasko dem Schadenfreiheitsrabatt unterliegt und man meistens noch eine Selbstbeteiligung hat, wäre nachfolgendes zu berücksichtigen:
- die Abrechung mit der eigenen Versicherung (auch bei kleinen Sachschäden) heißt, dass man mit dem Schadenfreiheitsrabatt schlechter eingestuft wird. Das sind meist 6-8 Jahre.
- Zudem wird die eigene Selbstbeteiligung von den Schadenkosten abgezogen..
Rechnet man die Kosten der Schlechterstufung des Schadenfreiheitsrabatt für 6-8 Jahre auch zuzüglich der Selbstbeteiligung, ist es fast schon sinnvoll, kleinere Schäden am Fahrzeug selber zu bezahlen. Zudem lässt sich über den Reparaturpreis (Werkstatt) verhandeln.
Glasschäden wären mit einer Kfz - Teilkaskoversicherung abgedeckt
Verursachten Schaden beim Unfallgegner melden!
Man will aus einer Parklücke heraus fahren und dabei kommt man an die Stoßstange (seitlich) des vorderen Fahrzeug.
Den Fahrzeughalter kann man nicht ausfindig machen.
Obwohl nur ein paar Kratzer am Stoßfänger des vorderen Wagen sind, reicht es nicht, ein Schild mit Adresse/Telefonnummer etc.
und Beschreibung des Geschehens hinter dem Scheibenwischer des Vorderwagens zu klemmen (ein anderer kann ja dieses Schild entfernen).
Diese Art von Schuld-Mitteilung würde man Fahrerflucht nennen. Man muss einige Zeit auf den Halter/Besitzer des Fahrzeugs warten (etwa 30 min). Sollte sich bis dahin niemand (Halter/Besitzer) gemeldet haben, so hat man die Polizei anzurufen. Hier gilbt an dann seine Personalien an und die Polizei versucht dann, den Halter/Besitzer zu verständigen.
Da mittlerweile jeder ein Smartphone hat, sind am besten noch Fotos vom Unfallgeschehen zu machen.
Nicht auf die Idee kommen, sich vom Unfallort zu entfernen (auch nicht bei Bagatellschäden) in der Hoffnung, es hat ja keiner gesehen.
Der Mensch ist von Natur aus neugierig und wenn er es rumsen hört, schaut er auch nach, woher es kommt.
Tipp, wenn sie ungewiss sind: Fragen Sie vor der Schadenaufnahme den von Ihnen zu beauftragenden Kfz-Sachverständigen, wie er damit umgeht, wenn fraglich ist, ob diese Schadenhöhe (750-1000 Euro) erreicht wird.
Nicht das Sie nachher auf den Sachverständigenkosten sitzen bleiben. Dann wird eine gegnerische Versicherung bei Schäden in Bagatellschadenhöhe die Gutachtenkosten erst einmal nicht bezahlen. Man müsste ggf. nachweisen, dass die Beauftragung eines Gutachters erforderlich war.
siehe auch 130% - Regelung
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