Bitte genau Beachten:                                      

Die Nutzungsausfallgruppen werden benötigt um auf deren Basis eine Nutzungsausfallentschädigung berechnen zu können.

Da keiner der Ersteller von Nutzungsausfallgruppen wissen kann, wie die individuelle Ausstattung eines Fahrzeug ist, geht man von den Varianten der angebotenen Fahrzeugmodelle aus wie z.B.

Ford-Mondeo 2.0 DI „Trend“ – MB-C 200 Kompressor „Classic“ oder  „Avantgarde“ oder „Elegance“ –  
Opel-Astra GTC 1.7 CDTI „DPF Sport“ – VW-New Beetle 2.0 „Miami“ oder VW-Golf 1.9 TDI „Ocean“ 
DPF  =  Dieselpartikelfilter

Weitere individuelle Ausstattungen (vom Hersteller ausgerüstet) oder nachträglich nachgerüstete Ausstattungen wie z.B. Anhängerkupplung oder Gasanlage sind nicht berücksichtigt.

Hier sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass Änderungen aufgeführt sind.

Wenn bei z.B. einem VW-Golf mit einem Neupreis von 18.000 Euro = Gruppe 3  eine Gasanlage nachgerüstet wird (2.500 Euro),
gerät man schnell in die nächst höhere Nutzungsausfallgruppe hinein  18.000 Euro + 2.500 Euro = 20.500 Euro.
Somit läge das Fahrzeug in 
NA-Gruppe 4

Um die Berechnung der Nutzungsausfallgruppe einfach zu gestalten, wurde ermittelt und geschätzt, in welcher Gruppe sich ein Fahrzeug mit einem bestimmten Neuwagenpreis befindet.

Sollten Sie den Neupreis Ihres Fahrzeugs wissen, können Sie anhand der nachfolgenden Tabelle heraus finden, in welche NA-Gruppe Ihr Fahrzeug (in etwa) eingestuft wird.

Die dann von Ihnen ermittelte Nutzungsausfallgruppe ist ebenso letztlich ein Schätzwert, damit man etwa das Gefühl dafür bekommt, wo der Nutzungsausfall für ein Fahrzeug liegt.

Der NA-Werte der gängigen, gerichtlich anerkannten Tabellen können hierdurch nicht ersetzt werden.

Einstufung der Fahrzeuge (Pkw)

           0 Euro  – 11.439 Euro  =  NA-Gruppe   1

           11.440 Euro  – 14.865 Euro  =  NA-Gruppe   2

           14.866 Euro  – 18.310 Euro  =  NA-Gruppe   3

           18.311 Euro  – 21.740 Euro  =  NA-Gruppe   4

           21.741 Euro  –  27.460 Euro  =  NA-Gruppe   5

           27.461 Euro  –  33.185 Euro  =  NA-Gruppe   6

           33.186 Euro  –  40.050 Euro  =  NA-Gruppe   7

           40.051 Euro  –  49.199 Euro  =  NA-Gruppe   8

           49.200 Euro  –  68.665 Euro  =  NA-Gruppe   9

           68.666 Euro  –  98.419 Euro  =  NA-Gruppe   10

           ab  98.420 Euro                      =  NA-Gruppe   11

Motorräder liegen einer anderen Berechnung zugrunde

 

Tipp:  Die Höhe eines Fahrzeug-Nutzungsausfalls wird meistens nur für die Abrechnung der Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungsdauer eines Fahrzeug – dass in einen unverschuldeten Unfall  erwickelt wurde – gegenüber einer Versicherung benötigt.  Für diesen Fall notfalls eine NA-Gruppe höher angeben, es wird dann ggf. nach einer NA-Gruppe niedriger korrigiert.

 

siehe auch:  Nutzungsausfalltabelle

 

alle Angaben ohne Gewähr