Der Begriff "Kfz - Sachverständiger" ist kein geschützter Titel.
Auch ein Bäckergeselle kann sich Sachverständiger für den Kfz-Bereich nennen, wenn er sich dazu berufen fühlt. Da Sie den Anspruch auf eine neutrale Schadenbegutachtung haben, können Sie im Haftpflichtschadenfall selber einen neutralen Sachverständigen beauftragen. Achten Sie aber darauf, dass dieser über ausreichende Qualifikationen verfügt wie z.B. Kfz-Meister, Kfz-Ingenieuer. Es kann sonst sein, dass ein Gutachten nicht anerkannt wird.
Geben Sie Vorschäden an (verheimlichte Vorschäden könnten Ihnen negativ ausgelegt werden).
Die Gutachtenkosten werden (bei objetiven Gutachten) von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Ausgenommen sind sog. Bagatellschäden bis ca. 750-1000 EURO (viele Gerichte akzeptieren auch z.B. 700/750 EURO, einige aber auch 1.000 EURO). Hier werden Sachverständigenkosten erst einmal nicht übernommen. Sie müssen einen von der zu zahlenden Versicherung beauftragten Sachverständigen zur Erstbesichtigung nicht akzeptieren! Er wird immer zu Gunsten seines Auftraggebers arbeiten. Diese würde bekanntlich am liebsten nichts oder nur wenig bezahlen. Allerdings vermitteln Sie der gegnerischen Versicherung dann das Gefühl, man hätte etwas zu verbergen. Kommt es zu einer Klage und Gerichtsverhandlung und die Schadenhöhe ist strittig, wird seitens des Gericht wiederum ein unabhängiger Gutachter beauftragt. Das Gericht geht meistens davon aus, dass vorgelegte erstellte Schadengutachten parteiisch sind.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich bei einem Schaden an Ihren Fahrzeug um einen Bagatellschaden handelt, beauftragen Sie die Kfz-Werkstatt Ihres Vertrauens, den Schaden vorab zu beurteilen. Es besteht die Gefahr von versteckten Schäden z.B. Anstoß gegen ein Rad und die Achse ist schief. Auch arbeitet die Werkstatt Ihres Vertrauens meist mit einem Kfz-Sachverständigen zusammen und könnte ggf. nötige Freilegungsarbeiten verrichten.
Sollte eine Versicherung eine Nachbesichtigung vornehmen lassen (z.B. Schadenauflistung stimmt nicht mit Aussage zum Unfallhergang überein), müssen Sie dies wohl akzeptieren. Eine Versicherung sitzt immer am längeren Hebel, man will ja was von der Versicherung (seinen Schaden bezahlt haben)
alle Angaben ohne Gewähr!