Das Ausfuhrkennzeichen kennt man auch unter den Namen Zollkennzeichen oder
Exportkennzeichen.

Das Ausfuhrkennzeichen ist zum Überführen von Fahrzeugen über die
Landesgrenze gedacht (z.B. Holland, Belgien oder Polen).

Das Kennzeichen (Wegwerfkennzeichen) besteht aus der Bezirkskennung (Landkreis, kreisfreie Stadt, wo
das Kennzeichen ausgestellt wurde, einer Zahlenkombination und einem Buchstaben.
Am rechten Ende des Nummernschildes befindet sich auf rotem Hintergrund das
maximale Gültigkeitsdatum.
Die obere Zahlenwert weist auf den maximale Gültigkeitstag hin, die mittlere Zahlenwert ist der
maximale Gültigkeitsmonat und der untere Zahlenwert weist auf das maximal gültige
Zulassungsjahr hin.
Das Fahrzeug ist vor Ablauf der Zulassungszeit in das deutsche Ausland zu überführen.
Nach Ablauf des Datums ist das Fahrzeug nicht mehr zugelassen (nicht mehr versichert)
und das Kennzeichen ist ungültig. Es Fahrzeug darf auch nicht im mehr im öffentlichen Verkehrs-
raum abgestellt werden.

Zum Beantragen eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichen) werden benötigt:

- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Personalausweis oder Reisepass (zuzügl. Meldebescheinigung)
- Versicherungsdoppelkarte vollständig ausgefüllt (Versicherungsbestätigungskarte)
- wenn die letzte Zulassung des Fahrzeugs vor dem 01.10.2005 war, wird die
Abmeldebescheinigung benötigt
- ggf. Bescheinigung der Hauptuntersuchung (das Fahrzeug muss für den gesamten
der Ausfuhr-Kennzeichen-Zulassung eine gültige HU (Hauptuntersuchung) haben.

Wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist, werden die jetzigen Kennzeichen (mit Siegel)
benötigt.
Bei einigen Zulassungsstellen muss das Fahrzeug vorgeführt werden. (ggf. vorher Nachfragen)
Bei Zulassung durch einen Dritten (Bekannten oder Firma) ist eine Vollmacht sowie der
Ausweis der bevollmächtigten Person vorzulegen.

Ausfuhrkennzeichen können für 14 Tage bis zu 12 Monaten beantragt werden.

Es ist seit dem 01.Juli 2010 für den gesamten Zulassungszeitraum des Fahrzeugs
Kfz-Steuer (im Voraus) zu bezahlen. Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich nach der
Steuer, die für ein Fahrzeug bei einer normalen Zulassung zu zahlen wäre.

Die Haftpflichtversicherung ist in der Regel für das europäische Ausland gültig sowie
einige andere Länder außerhalb Europas.

Sollte das Fahrzeug außerhalb von Europa ausgeführt werden, fragen Sie unbedingt
die jeweilige Versicherung nach Gültigkeiten.

Das Beantragen eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichen) ist relativ aufwendig.
In jedem Fall sollten Sie viel Zeit mitbringen. Da Sie ja wissen, für welches Fahrzeug das Kennzeichen
benötigt wird, gehen Sie als erstes zu einer Versicherung, um eine Versicherungsbestätigung
(Versicherungsbestätigungskarte) zu erhalten.
Mit den oben genannten Unterlagen gehen Sie dann zur Zulassungsstelle
und beantragen das Ausfuhrkennzeichen.
Sie bekommen dann die Kennzeichen-Nummer sowie eine Bescheinigung, um die
Kfz-Steuer zu bezahlen. Die Kfz-Steuer ist für den gesamten Zulassungszeitraum im Voraus
zu bezahlen.
Der Einzahlbeleg ist der Zulassungsstelle vorzulegen!
Ebenso müssen die Kennzeichenschilder vorgelegt werden, damit sie mit Siegel versehen werden können.

Bitte denken Sie daran, dass das Fahrzeug für den Zulassungszeitraum eine gültige
Hauptuntersuchung haben muss (im Volksmund = gültigen Tüv).

Einige Zulassungsstellen verlangen, dass das Fahrzeug noch min. 6 Monate HU nach dem
Zulassungsende hat.

Einige Zulassungsstellen bieten mittlerweile einige Zulassungsschritte per Internet an.
Es ist daher sinnvoll, vorher erst einmal die Zulassungsstelle anzurufen:

a.) ob diese Möglichkeit besteht
b.) das Sie auch alle benötigten Unterlagen dabei haben

 

alle Angaben ohne Gewähr!