Ebenso wie der Schadenfreiheitsrabatt und die Typklasse eines Fahrzeugmodells
ist die Regionalklasse des Bezirks, wo der Wagen zugelassen wird, für die Berechnung
der Versicherungsprämie von großer Bedeutung.

In Deutschland gibt es um die 410 Zulassungsbezirke (schwankend).
(überwiegend in den neuen Bundesländer verändern sich die Zulassungsbezirke)

Über einen Treuhändler (GDV ( Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.)) wird
für jeden Zulassungsbezirk die Regionalklasse jedes Jahr neu ermittelt.
Es ist daher möglich, dass sich die Einstufung der Regionalklasse jährlich ändert,
d.h. im Folgejahr besser oder schlechter wird.
Es wird der Schadenverlauf der letzten 5 Jahre bewertet.

Die Berechnungsgrundlage für die Einstufung eines Zulassungsbezirks in die Regionalklasse
ist die Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe von Fahrzeugen im Zulassungsbezirk.
Für jede Versicherungsart – Haftpflichtversicherung/Teilkaskoversicherung/Vollkasko-
versicherung - wird eine eigene Regionalklasseneinstufung vorgenommen.

Die Einstufungen (Indexwert) in den Regionalklassen je Zulassungsbezirk sind:

in der Haftpflichtversicherung von 1 - 12
in der Teilkaskoversicherung von 1 – 16
in der Vollkaskoversicherung von 1 - 9

Die Einstufung „1“ in der Regionalklasse ist die Günstigste. Schlussfolgernd ist die
Einstufung „12“ in der Regionalklasse eine teurere Einstufung.

Grundsätzlich kann man sagen, je geringer die Einstufung in der Regionalklasse ist,
desto günstiger die Kfz-Versicherung.

In der Regel wird die Einstufung der Regionalklasse des Zulassungsbezirk angewendet, in dem man
wohnt und ein Fahrzeug angemeldet werden soll.

Sollte sich im Folgejahr die Regionalklasseneinstufung erhöhen und dadurch die
Versicherungsprämie steigen, ohne dass sich die Versicherungsleistungen erhöhen,
besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht der Versicherung gemäß § 40 (VVG).
Gleiches gilt auch, wenn sich die Regionalklasseneinstufung verbessert und die
Versicherungsprämie nicht angepasst wird.

 

alle Angaben ohne Gewähr!