Die Teilkaskoversicherung fällt unter dem Oberbegriff „Kaskoversicherung“
und ist auch ein Bestandteil der Vollkaskoversicherung. Nicht versichert sind Vandalismus-Schäden oder durch einen eigenen Unfall
verursachte Schäden.
- Allgemeines
- Berechnungsfaktoren
- Versicherungsumfang (Was ist abgedeckt)
- Was ist nicht versichert (was wird nicht bezahlt)
- Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen
- Bis zu welcher Schadenhöhe wird ersetzt
- Selbstbeteiligung
- Rabatte
- Geltungsbereich
Das Wort Teilkasko wird mit TK abgekürzt
Bei gängigen Fahrzeugen z.B. Fahrzeuge bis 20 Jahre ) wird die Teilkasko-
Versicherung auf Basis des allgemeinen Listenpreises abgeschlossen. Bei Oldtimern muss meist ein Wertgutachten vorgelegt werden,
auf der Basis des Wertgutachtens wird dann die Versicherungsprämie berechnet.
Fahrzeuge (Autos), die keine Wegfahrsperre haben, müssen mit einem Abzug
von 10% der Schadensumme rechnen.
Berechnungsfaktoren
Die Höhe der Versicherungsprämie ist bei den Versicherungen sehr
unterschiedlich.
In die Berechnung der Teilkaskoversicherungsprämie fließen die
Regionalklasse (Schadenhäufigkeit in der Region) sowie die Typklasse
des Fahrzeugs (Schadenhäufigkeit und Höhe der Schäden des Fahrzeugs) mit ein.
In der Regionalklasse gibt es die Stufen 1-16
In der Typklasse gibt es die Stufen 10-34
Je geringer Stufe, umso geringer die Prämie
Tipp: Da die Teilkaskoversicherung ein Bestandteil der Kfz-Vollkaskoversicherung
ist, sollte man auch nach dem Preis einer Vollkaskoversicherung fragen.
Je nach Schadenfreiheitsstufe ist zwischen den Versicherungen kein
großer Unterschied. Es kam vor, dass die Vollkaskoversicherung (mit mehr
Leistungen) günstiger war als die Teilkaskoversicherung.
Versicherungsumfang (Was ist versichert)
Versichert sind meist:
- Glasschäden
- Schäden an der Elektroverkabelung (Kurzschluss)
- Brandschäden
- Diebstahl
- Raub, ggf. Unterschlagung
- Sturmschäden (ab Windstärke 8)
- Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmung
- Wildschäden (Haarwild nach §2 des BJagdG (Bundesjagdschutzgesetz))
Wenn Sie mit Haarwild-Tieren zusammenstoßen, die nicht im Bundesjagdschutzgesetz
aufgeführt sind, haben Sie in der Regel keinen Versicherungsschutz.
Es ist daher darauf zu achten, dass bei Abschluss einer TK-Versicherung
alle Tierarten versichert sind.
Hunde, Pferde, Katzen, Elche sind z.B.im Bundesjagdschutzgesetz (§2) nicht aufgeführt.
Ja nach Schaden werden auch die (sofern notwendig/erforderlich) einfachen
Transport-/Frachtkosten ersetzt.
Bedenken Sie: Ein Einbruchschaden, bei dem nichts entwendet wurde, kann
als Vandalismus-Schaden gesehen werden. Ein Vandalismusschaden
ist nur über die Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Versichert sind meist auch festeingebaute Fahrzeugteile wie Radios, Kindersitze,
Feuerlöscher. Es ist jedoch darauf zu achten, dass derartige Fahrzeugteile nur
bis zu einer gewissen Preis-Höhe erstattet werden. Je nach Fahrzeugteil müsste
dann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Ebenso werden Altersabzüge vorgenommen.
Was ist nicht versichert (was wird nicht bezahlt)
Lose im Fahrzeug befindliche Teile wie CDs, Musik-Kassetten, Jacke etc,
(ggf. Hausratversicherung) .
Auch sind Vandalismus und selbst verursachte Fahrzeugschäden nicht versichert.
Es ist davon auszugehen, dass zusätzliche entstehende Kosten wie
Entsorgungskosten oder Verbringungskosten oder Ersatzteilpreiszuschläge
nicht erstattet werden.
Ebenso wird die Mehrwertsteuer nur erstattet, wenn diese entstanden ist und
diese mit einer entsprechenden Rechnung nachgewiesen werden kann.
Ist man für ein Fahrzeug Vorsteuerabzugsberechtigt, bekommt man die
Mehrwertsteuer auch bei Nachweis nicht.
Die Kosten eines selbst beauftragten Sachverständigen werden nur erstattet,
wenn dies mit der Versicherung abgesprochen wurde (Weisungsrecht der Versicherung).
Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen
Bei grober Fahrlässigkeit oder wenn ein Teilkaskoschaden (TK-Schaden)
bewusst herbeigeführt wurde.
Wenn ein Auto nicht abgeschlossen wurde und es wird etwas im Innen-
raum gestohlen, gibt es auch keinen Versicherungsschutz.
Es gibt auch Probleme, wenn das Lenkradschloss nicht eingerastet ist.
Auch wird z.B. bei Diebstahl nach dem Zweitschlüssel (Original) gefragt.
Bis zu welcher Schadenhöhe wird ersetzt
Es wird bis zu Höhe des Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeug/Fahrzeugteils
ersetzt (der Wiederbeschaffungswert ist nicht der Neuwert eines Gegenstandes).
Bei neuen Fahrzeugen wird oft bis zu einem Fahrzeugalter bis zu 1 Jahr der Neuwert
ersetzt.
Ebenso werden die Reparaturkosten ersetzt (maximal bis zur Höhe des
Wiederbeschaffungswertes).
Es ist zu Berücksichtigen, dass bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis
(wenn die Reparaturkosten höher isind als das Fahrzeug Wert ist) der Wieder-
beschaffungswert bezahlt wird.
Da das beschädigte Fahrzeug/Fahrzeugteil meist auch noch was Wert ist,
wird entweder oft ein Restwert abgezogen oder ggf. der Gegenstand von
der Versicherung einbehalten.
Selbstbeteiligung
Sie können die Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung – 0/150/300 Euro -,
aber auch ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Bei Selbstbeteiligung ist die Versicherungsprämie günstiger.
Jedoch werden dann bei einem Schaden immer die Summe der
Selbstbeteiligung abgezogen
Rabatte
Es gibt keinen Schadenfreiheitsrabatt (Schadenfreiheitsklasse) wie bei der
Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung.
Man wird bei einen eingetretenen Versicherungsschaden nicht schlechter
gestuft
Ebenso wird man auch nicht besser gestuft.
Wenn Sie Vollkasko versichert sind unterliegen alle Fahrzeugschäden, die
mit der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, keinem Schadenfreiheitsrabatt.
Geltungsbereich
Die Teilkaskoversicherung gilt nicht für alle Länder.
In der Regel ist man in den europäischen Ländern Teilkaskoversichert.
Für manche osteuropäische Länder sind Versicherungsleistungen
ausgeschlossen.
Sobald man mit dem Fahrzeug Europa verlässt, verliert meist auch die
Teilkasko-Versicherung seine Gültigkeit.
Sollten Sie ins Ausland fahren (insbesondere Europa verlassen), fragen Sie
unbedingt bei Ihrer Versicherung nach, wo die TK-Versicherung gültig ist.
Je nach dem kann man Nachversichern.
Wenn Sie in östliche europäische Länder fahren wollen, fragen Sie am besten
vorher bei der Versicherung nach, ob Versicherungsleistungen ausgeschlossen
sind.
alle Angaben ohne Gewähr!