Für eigene Aufwendungen wie Telefonate, Schreibarbeiten, Porto, Fahrtkosten etc. - vorausgesetzt, der Schaden
wird nach Deutschem Recht geregelt, - andere Länder, andere Regeln - besteht ein Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.
Diese wird zur Zeit mit einer Kostenpauschale von 25-50 Euro abgegolten.
Man nennt dies auch Auslagenpauschale

 

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