Leihwagenkosten sind die Kosten, welche entstehen, wenn man einen Leihwagen nimmt.
Wird das eigene Fahrzeug unverschuldet beschädigt (z.B. bei einem Verkehrsunfall), steht einem nach Deutschem Recht (d.h. der Schaden ereignete sich in Deutschland) ein Leihwagen zu.
Sollte ein nicht verschuldeter Fahrzeugschaden in einem anderen Land passiert sein, werden meist keine Leihwagenkosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Es gilt das Recht des jeweiligen Landes.
Hierbei ist zu beachten, dass ein Leihwagen
- für die Dauer der Reparatur erstattet wird
die Reparatur des Fahrzeugs sollte jedoch umgehend beginnen - erstattet wird, wenn ein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
- bei einem Totalschaden (jeglicher Art) für die Dauer der Ersatzbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs
Bei fiktiver Abrechnung (ein Sachverständigengutachten vorausgesetzt) wird meist nur die Anzahl der vom Sachverständigen festgestellten Tage für die Reparatur oder der Wiederbeschaffungsdauer eines Ersatzfahrzeugs bezahlt.
Hierbei ist Vorsicht geboten: Die Reparatur des Fahrzeugs oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeug sind nachweispflichtig.
Ohne den Nachweis werden diese Kosten von den Versicherungen meist nicht erstattet, d.h. es muss ein Nachweis erbracht werden
(z.B. Reparaturnachweis des Fahrzeugs durch Bescheinigung des Gutachters oder Aktuelles Lichtbild der Reparatur des Fahrzeugs).
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