Die Wiederbeschaffungsdauer ist die Zeit, die man benötigt, um sich bei einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Die Dauer für die Beschaffungs eines Ersatzfahrzeugs hängt von einigen Faktoren wie Art des Fahrzeugs, Alter, Laufleistung usw. ab. Diese Dauer der "Suche" wird vom Sachverständigen ermittelt. Zum Nachweis, das ein Ersatzfahrzeug gefunden wurde, dient meist die Kopie des neuen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Nimmt man einen Leihwagen in Anspruch oder macht Nutzungsausfall geltend, ist Vorsicht geboten! Es wird unterschieden, ob ein Fahrzeug noch fahrbereit war oder nicht. Die Erstattung von Leihwagenkosten (die Leihwagenfirma lässt sich diese Kosten gerne vorrangig abtreten) oder Nutzungsausfall wird gerne von der Versicherung abgelehnt mit der Begründung, man hätte mit dem fahrbereiten Fahrzeug ja einen Ersatzwagen suchen können

 

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