Zulassungskosten fallen an, wenn ein Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat und ein anderes Fahrzeug angeschafft werden muß.
Diese Kosten werden von den Kfz-Sachverständigen meist als Pauschalkosten eingesetzt.
Die Kosten schwanken je nach Zulassungsbezirk.
Jeder/Jede Zulassungsbezirk/Zulassungsstelle kann eigene Regelungen treffen.
Auch weis der Sachverständige nicht, ob ein Fahrzeug neu angemeldet, umgemeldet und ob neue Kennzeichen benötigt
werden oder die alten Kennzeichen weiter genutzt werden können.
Auch das alte Fahrzeug muss ja abgemeldet/umgemeldet werden.
Sollte die angesetzte Zulassungskostenpauschale nicht ausreichen, um die Zulassungskosten (Abmeldekosten) zu decken, werden die höheren Kosten meist (gegen Nachweis) von der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers bezahlt.
alle Angaben ohne Gewähr!